Gesetzliche Überprüfungspflicht für Betreiber eines Durchlauferhitzers (KWH 5 Liter- Geräte) ohne Abgasführung!
Durch das LGBL. für Wien Nr. 47 vom 4. November 2004 hat die Wiener Landesregierung durch Verordnung die Überprüfungspflicht von Gas-Durchlauf-Wasserheizer, die nicht für eine Abgasführung vorgesehen sind und deren Nennwärmebelastung maximal 10,5 KW beträgt, festgelegt. Jeder Inhaber eines derartigen Gasgerätes ist verpflichtet den Gas-Durchlauf-Wasserheizer auf seine Kosten in Abständen von höchstens zwei Jahren wiederkehrend durch einen nach den für die Berufsausbildung maßgeblichen Vorschriften hiezu Berechtigten überprüfen zu lassen.
Wir erstellen gerne diesen Befund für Sie und erinnern Sie per Post alle zwei Jahre daran, die Prüfung durchführen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns wir beraten Sie gerne! Tel.: +43 1 319 52 46