G10/G K71 - Überprüfung von Gasanlagen
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GK71 - Überprüfung von Gasanlagen

Gas - Geräte

Gasgeräte müssen gemäß der Richtlinie ÖVGW G10 (Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen) innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonalgewartet werden, wobei diese Wartung zumindest folgende Inhalte umfassen muss:

  •     ordnungsgemäße Montage und Gerätezustand
  •     allgemeine Funktionskontrolle 
  •     Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile 
  •     Reinigen des Gasbrenners und des Wärmetauschers sowie des Abgasweges des Gerätes

Wenn keine Fristen vorgegeben sind, ist eine zustandsorientierte Wartung durchzuführen. Im Allgemeinen ist  mit einem Wartungsintervall von 2 Jahren zu rechnen. Bei Gasgeräten mit Strömungssicherung ist aufgrund der Möglichkeit des Abgasaustritts in den Aufstellungsraum eine Frist von höchstens 2 Jahren einzuhalten, sofern keine andere Überprüfung der Gasgeräte (z.B. Emissionsmessung) in diesem Zeitraum erfolgt.

Die durchgeführte Wartung des Gasgerätes ist vom Fachpersonal schriftlich und durch Anbringen einer Wartungsplakette am Gerät zu bestätigen.

Gas - Innenanlagen

  • Kontrolle der Gasinnenleitungen
  • Kontrolle der Gaszähler
  • Kontrolle der Gasgeräte
  • mindestens alle 15 Jahre, außer behördliche Bescheide schreiben kürzere Intervalle vor

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Undichte Gasleitungen ohne Stemmarbeiten und Schmutz abdichten

 



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