Blei im Wasser
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Wasser ist Leben 

Blei beeinträchtigt noch Teile des Wasserleitungsnetzes

Wien ist in der günstigen Lage, seinen Wasserbedarf zum Großteil aus den Quellen im Voralpenbereich zu decken. Vereinzelt kann es aber vorkommen, dass bestes Trinkwasser durch veraltete Bleileitungen im öffentlichen oder privaten Rohrnetz verunreinigt wird.

 

Laut Informationen der Wiener Wasserwerke bestehen im öffentlichen Wasserleitungsnetz noch zirka 7500 Hauszuleitungen mit einer Länge von jeweils etwa 4 bis 10 Metern aus Blei. Derzeit wird an der Erneuerung gearbeitet, der Austausch soll bis 2006 abgeschlossen sein. Der Bereitschaftsdienst der Wiener Wasserwerke erteilt Auskunft, ob eine Hausanschlussleitung bereits getauscht wurde.

Schwieriger ist es, das Ausmaß von Bleileitungen im Inneren von Gebäuden zu orten, da generell keine diesbezüglichen Aufzeichnungen vorhanden sind. Weil ab 1983 der Einbau von Bleileitungen nicht mehr zulässig war, ist eine Belastung in Gebäuden mit Errichtungszeitraum ab 1983 auszuschließen. Anders wird dies für Gebäude, die vor 1914 errichtet wurden, eingeschätzt. Diese sind, sofern Leitungen nicht schon erneuert wurden, am ehesten betroffen.

Neben einigen Unklarheiten im rechtlichen Bereich ist bis dato auch die Methode der Messung nicht definiert. Seitens der EU ist eine Richtlinie erst in Ausarbeitung. Wahrscheinlich scheint eine Messmethode, die einen Wochendurchschnitt berücksichtigt, um nicht durch Spitzenbelastungen (Stagnationswasser ist erfahrungsgemäß am stärksten belastet) zu unrichtigen Ergebnissen zu gelangen. Ob nach Festlegung der Messmethode tatsächlich eine erhebliche Anzahl von Wohnungen betroffen sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Was ist zu beachten?

Experten gehen davon aus, dass es zwei Risikogruppen gibt, das sind schwangere Frauen und Säuglinge beziehungsweise Kleinkinder. Als gesichert kann angenommen werden, dass eine Gesundheitsgefährdung nur durch den Genuss des Wassers gegeben sein kann. Stagniertes Leitungswasser sollte grundsätzlich nicht zur Nahrungsbereitung oder als Trinkwasser verwendet werden. Es wird empfohlen, das stagnierte Wasser ablaufen zu lassen oder anderweitig zu verwenden.

Seit einiger Zeit werden am Markt auch Bleischutzfilter angeboten.

Zu klären wird auch sein, ob und in welchem Umfang ein Austausch von Bleileitungen erforderlich ist. Nach der geltenden Rechtslage ist die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 3 Abs. 2 MRG auf die jederzeitige Behebung eines ernsten Schadens des Hauses und die Brauchbarmachung eines erst zu vermietenden Objekts beschränkt. Das heißt, dass es sich um Schäden handeln muss, die Benützung des Objekts unmöglich machen und ein größeres Ausmaß erreichen. Da durch Bleileitungen – anders als durch einen Rohrbruch – die Substanz des Hauses nicht beeinträchtigt wird, haben nach allgemeiner Auffassung Mieter und Wohnungseigentümer die in ihrer Wohnung befindlichen Bleirohre auf eigene Kosten auszutauschen. Befinden sich Bleirohre außerhalb eines Bestandsobjekts – handelt es sich also um die Steigleitung oder um die Zuleitung zu einer Wohnung -, so ermöglicht der Erhaltungsbegriff  des § 3 Abs. 1 MRG ein Abstellen auf die geänderten ortsüblich gewordenen Verhältnisse, auch auf den geänderten Normenbestand. Die Rechtslage ist auch hier nicht eindeutig. Lösungen werden auf den Einzelfall abzustellen sein und ein konstruktives Zusammenwirken aller Beteiligten erfordern.

Quelle Wirschaftsreport


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