Abgasmessung
Gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 sind Feuerungsanlagen nach erstmaliger Inbetriebnahme und danach wiederkehrend einer Überprüfung dahin zu unterziehen, ob sie die Anforderungen hinsichtlich der zulässigen Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste sowie der zulässigen Brenn- und Kraftstoffe erfüllen.
Prüfintervalle:
- Gasförmige Brennstoffe
- Nennwärmeleistung unter 26 kW: 4 Jahre
- Ab 26 kW und unter 50 kW: 2 Jahre
- Mehr als 50 kW: jährlich
- Fest und flüssige Brennstoffe
- Nennwärmeleistung unter 50 kW: 2 Jahre
- Mehr als 50 kW: jährlich
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